Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen den Kunden („Kunde“ oder „Du“) und Frau Lilia Overmann, Hochstraße 2, 48151 Münster, (nachfolgend auch
„Lilia Overmann Soulmentoring“ oder „ich“) zustande kommenden Vertrages, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Textform genügt) getroffen wird.



2. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handelt.



3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ich stimme der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die mir gegenüber nach
Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder ähnliche), sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.


5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.



II. Vertragsgegenstand; Vertragsschluss; Vertragsdurchführung


1. Buchung der Kurse


1.1 Ich biete Einzelcoachings , Hypnoseitzungen mit Energie, energetische Sitzungen, VIP-Coachings, Magic Woman Circle, Kurse und AGs für Kinder und Workshops für Kinder und Eltern, Workshops für Unternehmen und Träger
(in Präsenz oder online) („Dienstleistungen“) an. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden und ist auch nicht geschuldet. Insbesondere stellen die Kurse und die Sitzungen keinen Ersatz für dieTätigkeit eines Psychotherapeuten, Heilpraktikers oder Arztes dar.


1.2 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Vorstehendes gilt für angebotsbegleitende Unterlagen entsprechend.


1.3 Die Buchung eines Kursangebots erfolgt über den online Buchungskalender und über das Kontaktformular über www.liliaovermann.de

1.4 Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und mir kommt erst mit der Übermittlung einer Bestätigung durch Lilia Overmann Soulmentoring zustande.


1.5 Sämtliche Informationen bezüglich der Inhalte, Preise, Termine etc. des jeweiligen
Kurses oder Termins lassen sich den Kursbeschreibungen unter www.liliaovermann.de entnehmen.

1.6 Sämtliche Leistungen werden unter Berücksichtigung der konkreten
Anforderungen des Kunden sowie unter Beachtung bekannter gesundheitliche
Aspekte erbracht.


1.7 Sofern eine Veranstaltung aus Gründen, die ich zu vertreten habe, nicht stattfinden kann, wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Gebühr anteilig in Höhe der nichterbrachten Leistung erstattet.


1.8 Der Kunde hat mich über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw.
psychische Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Anmeldung bzw. sobald möglich, zu informieren. Danach wird geschaut, ob überhaupt ein Coaching oder eine Hypnose aufgrund der Diagnose möglich ist und dies wird im Voraus besprochen.

1.9. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, werden die Plätze nach chronologischer
Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben.

III. Leistungsänderungen


1. Ich behalte mir bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von mir nicht zu vertretender Umstände (z.B. Krankheit) geringfügige Leistungsänderungen vor, sofern es sich um unwesentliche Leistungsänderungen handelt – wie z.B. die
Kursplanänderung oder die Änderung des Lehrpersonals – und sie dem Kunden
gegenüber zumutbar sind.


2. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften der Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen,
unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und von mir nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind mir vor Beginn der Ausführung der
Dienstleistung gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistungen führen.


3. Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail,
SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des
Änderungsgrundes.


4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der
Dienstleistung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von mir gleichzeitig mit der
Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist
i) die Änderung anzunehmen oder
ii) unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.
Es steht im Belieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde mir gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.


5. Im Fall der ersatzlosen Absage des Kurses werden bereits überwiesene
Teilnahmegebühren erstattet.


IV. Rücktritt; Nichtteilnahme; Mindestteilnehmerzahl


1. Sofern du vom Vertrag zurücktrittst, hat Lilia Overmann Soulmentoring einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 50% der vereinbarten Veranstaltungsgebühr, sofern die Rücktrittserklärung bis 72 Stunden vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungsausführung erfolgt. Geht die Rücktrittserklärung später ein, kann die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet werden, es sei denn, eine andere Person übernimmt die Buchung der Leistung. Dabei trifft mich keine
Verpflichtung, eine Person zu suchen bzw. zu benennen, die die gebuchte Leistung
übernimmt, jedoch steht mir ein Recht zu, eine solche Person benennen.


2. Im Falle eines Abbruchs, des Versäumnisses oder anderweitiger Nichtteilnahme an einem gebuchten und bereits bezahlten Kursangebot besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Teilen davon.


3. Bei Nichterreichung der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl, bin ich berechtigt,
jederzeit vor Beginn der Ausführung der Dienstleistung vom Vertrag zurückzutreten,
ohne entschädigungspflichtig zu sein.


V. Bezahlung von Dienstleistungen


1. Der Kunde verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden
Kosten oder Teilnahmegebühr des von ihm gewählten Kurses oder Coaching. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Kosten oderTeilnahmegebühren (Gesamtbetrag) kann der Kunde unter www.liliaovermann.de bei den jeweiligen Kursangeboten bzw. in der mit der Anmeldebestätigung verbundenen Rechnung ersehen.


2. Das Entgelt ist netto (ohne Abzug) spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung oder Paypal an mich zu zahlen. Die Bankverbindung bekommt der Kunde mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugeschickt oder erfolgt automisch per Paypal. Erfolgt die Buchung später als 5 Tage vor Beginn der Ausführung der Dienstleistung, hat der Kunde die Teilnahmegebühr oder den Preis spätestens bis zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung zu zahlen. In Ausnahmefällen (z.B. bei sehr kurzfristiger Anmeldung) kann die Gebühr nach Absprache mit mir direkt vor Veranstaltungsbeginn bezahlt werden.


3. Für eine VIP- Tage, „Zauberschule“ und „Energetische-Therapien“ werden
separate Rechnungen gestellt und dem Kunden zugesendet.


4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber meinen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.


5. Der Kunde darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein
Gegenanspruch aus demselben Dienstvertrag herrührt.


6. Lilia Overmann Soulmentoring ist berechtigt, die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern, wenn der Anspruch aus dem Gutschein verjährt ist. Die Frist für die Verjährung beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem Mom in Peace mit der Ausgabe des Gutscheins das Recht zur Einlösung des Gutscheins begründet hat.


7. Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei der Erbringung der
Dienstleistungen bemühe ich mich, den Kunden zu informieren; ich bin zudem
berechtigt, den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Bin ich aus von
mir nicht zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der
Dienstleistungen gehindert, darf ich die Zahlung folgender Positionen vom Kunden
verlangen:
i) den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähiger Kosten, welche mir entstanden
sind; und
ii) den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der
Dienstleistungen entspricht.


VI. Sachmängelgewährleistung; Haftung


1. Die Teilnahme an einem Kurs, Coaching, Workshop oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführte Ergebnissen und etwaiger daraus resultierender Gesundheitsschäden hafte
ich nicht. Für eine ausreichende Versicherung trägt der Kunde selbst Sorge.


2. Für die Beaufsichtigung des Privateigentums ist jeder Kursteilnehmer selbst
verantwortlich. Bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust von Gegenständen, die im
Besitz des Kunden stehen, kann Lilia Overmann Soulmentoring nicht haftbar gemacht werden.


3. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden
(„Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unabhängig davon ob
vertraglicher oder vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.


4. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


5. Die sich aus Vorstehendem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden ich nach gesetzlichen
Vorschriften zu vertreten habe, z.B. Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit meine
Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meine Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


6. Die sich aus Vorstehendem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 
Lilia Overmann Soulmentoring den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 

7. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.


8. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Erbringung der
Dienstleistung, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.


9. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
VII. Höhere Gewalt
Sollte ich ganz oder teilweise aus schwerwiegenden Gründen, die unvorhersehbar sind und außerhalb meiner Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“), wie z. B.
Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe oder Epidemien
und Pandemien, daran gehindert werden, meine Verpflichtungen nach dem Vertrag zu erfüllen, so werde ich von meiner Leistungspflicht befreit und trage keine
Verantwortung für die teilweise oder vollständige Nichterbringung der vertraglichen
Verpflichtungen.


VIII. Schriftform; Anwendbares Recht


1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail. Mündliche Zusagen meinerseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden zwischen dem Kunden und mir werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.


2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und mir gilt
ausschließlich deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


3. Sofern rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Münster.


IX. Salvatorische Klausel


Falls eine Bestimmung dieser AGB aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen
Regelung nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollte, werden die übrigen
Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen,
unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, die der Kunde und ich bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten und den gesetzlichen Regelungen entspricht. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Bedingungen.


Münster, 20. Mai 2025